Ehrenamt

Die Stadt Groß-Umstadt ist Träger der Ehrenamtsagentur, verbindlich geregelt durch eine schriftliche Vereinbarung mit dem Land Hessen und jedem Ehrenamts-Lotsen, die bzw. der in der Agentur mitarbeitet.

Versicherung:

Grundsätzlich sind alle ehrenamtlich Tätigen in Hessen durch eine Unfall- und Haftpflichtversicherung des  Landes Hessen abgesichert. Allerdings tritt diese Versicherung des Landes nur nachrangig ein, d.h. es wird vorher geprüft, ob andere Versicherungen den Schaden regulieren können. Das können persönliche Versicherungen sein oder auch Versicherungen der Organisationen und Vereine, an die die Ehrenamtlichen vermittelt wurden.

Weder die Ehrenamtsagentur noch die Kommune versichern die ehrenamtlich Tätigen eigenständig. ABER: Wenn Ehrenamtliche bei der Ehrenamtsagentur registriert sind und an eine Organisation/einen Verein vermittelt wurden, werden die Mitarbeiter*innen der Ehrenamtsagentur und der Stadt Groß-Umstadt bei der Schadensregulierung unterstützen.

Nicht versichert sind die Fortbewegungsmittel der ehrenamtlich Tätigen (KFZ, Fahrrad, usw.), es gibt auch keine Insassenunfallversicherung für Personen, die im Auto eines ehrenamtlich Tätigen mitfahren.

Werden ehrenamtlich Tätige in anderen Bereichen aktiv als die, die bei der Registrierung hinterlegt wurden, ist es sinnvoll, die Ehrenamtsagentur über diese zusätzliche oder neue Tätigkeit zu informieren. Im Schadensfall muss die Ehrenamtsagentur Auskunft darüber geben, seit wann die/der ehrenamtlich Tätige bei der Agentur registriert ist und für welche Tätigkeiten er/sie registriert wurde.

((Beispiel: Jemand ist für Bürgerbusfahrten registriert und wird neuerdings eigenständig zusätzlich in der Flüchtlingshilfe aktiv, indem er/sie einen Kunden/Kundin mit dem privat PKW zum Arzt fährt. Diese zweite Tätigkeit sollte der Ehrenamtsagentur bekannt gegeben werden))

Werden Personen auf eigene Initiative aktiv und sind nicht bei der Ehrenamtsagentur registriert, müssen sie sich im Schadensfall selbst um die Schadensregulierung kümmern. Wie oben bereits geschrieben ist aber in letzter Konsequenz eine Unfall- und Haftpflichtversicherung jedes ehrenamtlich Tätigen über das Land Hessen gegeben.

Im Schadensfall ist es sinnvoll beim Arzt zu erwähnen, dass der Unfall während einer ehrenamtlichen Tätigkeit passierte.

 

UmEA allgemein:

Eine Mitgliedschaft ist nicht notwendig (und nicht möglich), jeder Bürger entscheidet selbst, ob und wann er/sie eine ehrenamtliche Tätigkeit beginnt und beendet.

 

Weitere Links zum Ehrenamt:

http://www.gross-umstadt.de

http://www.gemeinsam-aktiv.de

http://www.buergergesellschaft.de